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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW370634
Datum14.11.2006 10:16      MSG-Nr: [ 370634 ]44857 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von mirJetzt müssen wir uns aber allerdings echt Gedanken darüber machen ob man sich nicht Platz auf dem Fahrzeug macht und einen Behälter nach strenger DIN Norm mit UN Zulassung beschaffen. So weit dazu.

    Das war ironisch gesehen...


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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