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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370646
Datum14.11.2006 11:20      MSG-Nr: [ 370646 ]45030 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hi!
    Geschrieben von Stefan BrüningDas Problem ist ja nunmal das von Sven angesprochene Urteil (Ölspur = Unglücksfall = Aufgabe nach FSHG). Wenn sich diese Ansicht durchsetzen sollte (Gott bewahre!), dann ist die Vorhaltung tatsächlich irgendwann unsere Pflicht... :-( (oder sehe ich das falsch?)


    Spannend ist die Frage, ob es sich um eine Aufgabe der Feuerwehr handelt oder eben nicht. Ist es das nicht, bewegen wir uns im Bereich der Amtshilfe. Amtshilfe kann aber nur der leisten, der die Aufgabe auch tatsächlich durchführen kann. Nach den Vorgaben zur korrekten Beseitigung von Ölspuren (Absperren, Abstreuen, Einwirken lassen, Aufnehmen und mit Reinigungsmittel abspülen und fachgerechtes Entsorgen des Bindesmittels) sind die meisten dazu aber tatsächlich nicht in der Lage.
    Sollte es Aufgabe der Feuerwehr sein, dann sollte man kurzfristig in den Haushalt eine entsprechende Reinigungsmaschine einstellen oder alternativ ausrechnen lassen, was ein privater Unternehmer kostet. Ist es Aufgabe der Feuerwehr, wäre auch mal zu überlegen, ob und wie das denn überhaupt privatisiert werden darf! Dann hätte sich möglicherweise jemand selbst ins Knie geschossen. ;-)


    Gruß
    Sven



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