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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370649
Datum14.11.2006 11:28      MSG-Nr: [ 370649 ]45098 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Sven TönnemannSpannend ist die Frage, ob es sich um eine Aufgabe der Feuerwehr handelt oder eben nicht. Ist es das nicht, bewegen wir uns im Bereich der Amtshilfe. Amtshilfe kann aber nur der leisten, der die Aufgabe auch tatsächlich durchführen kann. Nach den Vorgaben zur korrekten Beseitigung von Ölspuren (Absperren, Abstreuen, Einwirken lassen, Aufnehmen und mit Reinigungsmittel abspülen und fachgerechtes Entsorgen des Bindesmittels) sind die meisten dazu aber tatsächlich nicht in der Lage.

    Eben.

    Geschrieben von Sven TönnemannSollte es Aufgabe der Feuerwehr sein, dann sollte man kurzfristig in den Haushalt eine entsprechende Reinigungsmaschine einstellen oder alternativ ausrechnen lassen, was ein privater Unternehmer kostet.

    In den meisten Fällen (u.a. weil ein Verursacher bekannt ist) wird diese Version die günstigere Alternative sein.

    Geschrieben von Sven TönnemannIst es Aufgabe der Feuerwehr, wäre auch mal zu überlegen, ob und wie das denn überhaupt privatisiert werden darf!

    Warum nicht? Im Prinzip könnte eine Gemeinde doch auch einen Feuerwehrdienstleister mit dem Brandschutz in der Gemeinde beauftragen. Ist das nicht das gleiche?

    Geschrieben von Sven TönnemannDann hätte sich möglicherweise jemand selbst ins Knie geschossen. ;-)

    Das sowieso. Ich bin nicht bereit, für mich als EA-Einsatzkraft für so einen Mist mißbrauchen zu lassen. Als Arbeitgeber schon gar nicht.

    Ich sehe hier eindeutig Handlungsbedarf von Gesetzgeber, damit so lächerliche Urteile keine Grundlage mehr haben können.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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