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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370657
Datum14.11.2006 11:41      MSG-Nr: [ 370657 ]44915 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sven TönnemannHmmm, da bin ich noch etwas anderer Meinung. Oder könnte Deiner Meinung nach das Land auch die Polizei von einem Sicherheitsdienstleister durchführen lassen?


    Keine Ahnung. Das ist wohl eine sehr interessante, wenn auch akademische Frage.

    Geschrieben von Sven TönnemannDa muss man noch mal ganz genau überdenken, in wie weit die Aufgabe der Feuerwehr privatisiert werden darf. Der Wortlaut des § 1 FSHG NRW bietet keinen Spielraum für die Privatisierung der Feuerwehr, so zumindest Schneider im Kommentar zum FSHG NRW zu § 1 Nr. 1.3.

    OK. Wenn Du das sagst.

    Wie sieht es denn dann zur Zeit aus, wenn eine Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Ölspurbeseitigung beauftragt? Zur Zeit (mal abgesehen von Gemeindestraßen) handelt es sich ja um eine Amtshilfe. Wenn das Unternehmen kommt ja eigentlich nicht mehr, oder?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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