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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 370657 | ||
Datum | 14.11.2006 11:41 MSG-Nr: [ 370657 ] | 44915 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Hmmm, da bin ich noch etwas anderer Meinung. Oder könnte Deiner Meinung nach das Land auch die Polizei von einem Sicherheitsdienstleister durchführen lassen? Keine Ahnung. Das ist wohl eine sehr interessante, wenn auch akademische Frage. Geschrieben von Sven Tönnemann Da muss man noch mal ganz genau überdenken, in wie weit die Aufgabe der Feuerwehr privatisiert werden darf. Der Wortlaut des § 1 FSHG NRW bietet keinen Spielraum für die Privatisierung der Feuerwehr, so zumindest Schneider im Kommentar zum FSHG NRW zu § 1 Nr. 1.3. OK. Wenn Du das sagst. Wie sieht es denn dann zur Zeit aus, wenn eine Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Ölspurbeseitigung beauftragt? Zur Zeit (mal abgesehen von Gemeindestraßen) handelt es sich ja um eine Amtshilfe. Wenn das Unternehmen kommt ja eigentlich nicht mehr, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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