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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW370658
Datum14.11.2006 11:43      MSG-Nr: [ 370658 ]44887 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Fahrlässigkeit:

    Wissen und billigend in Kauf nehmen
    oder
    Wissen müssen und darauf vertrauen, dass nichts passiert.


    Ich nehme mal zum Vorteil der Feuerwehrleute an, dass sie der Auffassung waren, das die Gefahr beseitigt ist und eine Folgeschädigung jedweder Art nicht billigend in Kauf nehmen wollten.


    horrido

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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