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Innenminister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370665
Datum14.11.2006 12:05      MSG-Nr: [ 370665 ]44816 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi!

    Geschrieben von Katja MidunskyDen man aber kaum als unvermeidbar durchbekommen wird. Wie war dass mit den Weisheiten aus dem Studium? Dann ist dem Straftäter durchaus zuzumuten, vorher Rechtsrat einzuholen :o)

    Wenn das IM als oberste Aufsichtsbehörde das für unverbindlich hält, darf ich mich da drauf verlassen. Mehr geht nicht, es kann wohl nicht sein, dass jede Feuerwehr ein Rechtsgutachten einholt.

    Gruß
    Sven



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