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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 370666 | |||
Datum | 14.11.2006 12:07 MSG-Nr: [ 370666 ] | 45108 x gelesen | |||
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Wie sollen sie das machen? Die Straße sperren? Da kannst Du nach dem die Bürger, Presse und Polizei die "rund gemacht" haben, am nächsten Tag beim Bürgermeister antreten und der winkt Dir dann mit dem Schreiben vom IM, dass Du in der Lage bist eine Ölspur zu beseitigen, weil der Erlass nicht zwingend ist und Du so eine Amtshilfe grundlos verweigert hast. Am sinnvollsten wäre es vor Eintritt einer solchen Einsatzsituation klare Fronten schaffen und nicht erst dann wenn sie bereits eingetreten ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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