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Innenminister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370666
Datum14.11.2006 12:07      MSG-Nr: [ 370666 ]45108 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Wie sollen sie das machen? Die Straße sperren? Da kannst Du nach dem die Bürger, Presse und Polizei die "rund gemacht" haben, am nächsten Tag beim Bürgermeister antreten und der winkt Dir dann mit dem Schreiben vom IM, dass Du in der Lage bist eine Ölspur zu beseitigen, weil der Erlass nicht zwingend ist und Du so eine Amtshilfe grundlos verweigert hast.
    Eine in Deinen Augen gute Lösung?


    Am sinnvollsten wäre es vor Eintritt einer solchen Einsatzsituation klare Fronten schaffen und nicht erst dann wenn sie bereits eingetreten ist.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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