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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg370671
Datum14.11.2006 12:20      MSG-Nr: [ 370671 ]44945 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo forum,
    Geschrieben von Marc Dickey
    Am sinnvollsten wäre es vor Eintritt einer solchen Einsatzsituation klare Fronten schaffen und nicht erst dann wenn sie bereits eingetreten ist.
    Nö, am sinnvollsten ist es, es von dem machen zu lassen der es Fach- und Sachgerecht kann. Dies ist in diesem Fall wohl der Unternehmer der die geeigneten Geräte, auch für eine Nassreinigung der Straße, hat.
    Also den machen lassen, unsere Leute können wieder öfters durchschlafen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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