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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370682
Datum14.11.2006 13:08      MSG-Nr: [ 370682 ]44930 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hm, die Sache muß eigentlich zweigeteilt betrachtet wrrden:

    Die Feuerwehr wird nach ihren Gesetz aktiv, wenn es sich um eine zeitlich kritische Lage handelt: Umweltgefahr - Ausbreitung. Sie deicht ein, streut ab oder unterbindet weiteres Auslaufen - stabilisiert also die Lage.

    Die Beseitigung der Rutschgefahr und damit die gefahrlose Nutzung der Straße ist wohl ein typische Aufgabe des Straßenbaulastträgers und wird wohl nicht durch das Feuerwehrgestez gedeckt. Ein längere Sperrung der Straße wg Verschmutzung würde sicherlich Unannehmlichkeiten und einen gewissen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, bildet aber wohl keine Indikation für einen weiteren Feuerwehreinsatz mehr.

    Und genauso würde ich das als Feuerwehr beurteilen und handhaben. Bei aktuer Gefahr greift die Feuerwehr ein, stabilisiert die Lage und überläßt den Rest dem zuständigen...

    Wenn keine aktue Gefahr gegeben ist, bleibt die FW untätig.

    Gruß LP



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