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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 370682 | ||
Datum | 14.11.2006 13:08 MSG-Nr: [ 370682 ] | 44930 x gelesen | ||
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Hm, die Sache muß eigentlich zweigeteilt betrachtet wrrden: Die Feuerwehr wird nach ihren Gesetz aktiv, wenn es sich um eine zeitlich kritische Lage handelt: Umweltgefahr - Ausbreitung. Sie deicht ein, streut ab oder unterbindet weiteres Auslaufen - stabilisiert also die Lage. Die Beseitigung der Rutschgefahr und damit die gefahrlose Nutzung der Straße ist wohl ein typische Aufgabe des Straßenbaulastträgers und wird wohl nicht durch das Feuerwehrgestez gedeckt. Ein längere Sperrung der Straße wg Verschmutzung würde sicherlich Unannehmlichkeiten und einen gewissen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, bildet aber wohl keine Indikation für einen weiteren Feuerwehreinsatz mehr. Und genauso würde ich das als Feuerwehr beurteilen und handhaben. Bei aktuer Gefahr greift die Feuerwehr ein, stabilisiert die Lage und überläßt den Rest dem zuständigen... Wenn keine aktue Gefahr gegeben ist, bleibt die FW untätig. Gruß LP | ||||
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