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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370683
Datum14.11.2006 13:11      MSG-Nr: [ 370683 ]44989 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Seltsam^^
    Na trauen die hohen Richter der Polizei offensichtlich wenig
    Sachverstand zu, dabei haben sie 3 Dinge die helfen können,
    diese Lage zu beurteilen. Augen, Füße und Sachverstand.

    Oki mit dem letzten Punkt überfordert man die meisten Polizisten wohl :-D


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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