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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW370692
Datum14.11.2006 13:56      MSG-Nr: [ 370692 ]44899 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hallo!

    Geschrieben von Sven TönnemannDie Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei.

    Die Polizei kann und muss sich darauf verlassen, dass die Feuerwehr ihre Arbeit ordnungsgemäß durchgeführt hat. Hat sie das nicht, gibt es was auf die Nase. In dem Ausgangsfall war übrigens die Polizei vor Ort und die Strafanzeige ging nicht gegen die Polizei, weil die eine Straße wieder frei gibt sondern gegen die Feuerwehr.


    Was ist, wenn die Feuerwehr die Polizei um Amtshilfe bittet, die Wiederherstellung der sicheren Befahrbarkeit des Straßenbelages zu überprüfen? Die Feuerwehr muss sich ja dann darauf verlassen können, dass die Polizei den Straßenbelag ordnungsgemäß prüft.

    Würde sich dann so abspielen:

    Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr entfernt die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Polizei, überprüfe den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn.
    Die Polizei sagt: Straße kann wieder ohne Gefährung befahren werden.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei.



    Gruß Stephan



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