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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 370692 | ||
Datum | 14.11.2006 13:56 MSG-Nr: [ 370692 ] | 44899 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Sven Tönnemann Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur. Was ist, wenn die Feuerwehr die Polizei um Amtshilfe bittet, die Wiederherstellung der sicheren Befahrbarkeit des Straßenbelages zu überprüfen? Die Feuerwehr muss sich ja dann darauf verlassen können, dass die Polizei den Straßenbelag ordnungsgemäß prüft. Würde sich dann so abspielen: Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur. Feuerwehr entfernt die Ölspur. Feuerwehr sagt: Polizei, überprüfe den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn. Die Polizei sagt: Straße kann wieder ohne Gefährung befahren werden. Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt. Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei. Gruß Stephan | ||||
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