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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370712
Datum14.11.2006 15:02      MSG-Nr: [ 370712 ]45115 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Marcus Linkdiese Lage zu beurteilen. Augen, Füße und Sachverstand

    Tutz mir leid, damit kann man nicht die Rutschgefahr auf dem Boden beurteilen....

    Der Fuß zeigt gar nichts an und Sachverstand muß erstmal vorhanden sein. Wer bildet denn die Polizei zum Thema Ölspur aus?

    Das geht nur mit den drei am Markt üblichen Meßverfahren, die aber nicht wirklich bei einer Ölspur zur Verfügung stehen.

    Oder man wählt ein Reinigungssystem, bei dem die Wirksamkeit und damit den Erfolg geprüft und damit weitgehend gewährleistet ist...

    Gruß LP



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