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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern370720
Datum14.11.2006 16:08      MSG-Nr: [ 370720 ]45766 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Wenn man das Thema aber über die Zuständigkeit des Baulastträgers betrachtet, so wird bei Gemeindeverbindungsstrassen und anderen Wegen die örtliche VGem dafür verantwortlich sein. Und die wird sicherlich bei unklarem Verursacher den Teufel tun und einen gewerblichen Reiniger antreten lassen. Es wird ja schliesslich aus deren Mitteln auch die Feuerwehr vorgehalten.

    Wie weit treibt man die Rechtsprechung da. In dem Fall erfolgt dann die Anforderung über den BLT. Bisher waren die Einsätze nur mit Bindemittel in Ordnung.

    Unsere VGem hat aber aus Rechtgründen der vollständigen Reinigung das Mittel Bioversal zur endgültigen Reinigung der Fahrbahn beschafft. Was unser Arbeit draussen nicht unbedigt kürzer macht. Die Rutschigkeit der ÖS ist jedoch nach Behandlung mit dem Mittel vorbei und die enthaltenen Essenzen sollen den biologischen Abbau des Öls in Kläranlagen möglich machen. Entsprechend sind wir aus der Haftung und können die Strasse gereinigt freigeben. Ein privater Anbieter dieser Dienstleistung steht jedoch in unserem Raum nicht in einer vertretbaren Rufzeit zur Verfügung.

    Die bay. Lösung im Strassenverkehr sieht die selbständige Sperrung von Verkehrsflächen durch die Feuerwehr vor, wenn Pol nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. In diesem Fall ist die Feuerwehr sowohl zur Sperrung als auch zum regelnden Eingriff (Umleitung) berechtigt.

    Grüße, Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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