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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370723
Datum14.11.2006 16:15      MSG-Nr: [ 370723 ]44994 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sascha JoerchelEs wird ja schliesslich aus deren Mitteln auch die Feuerwehr vorgehalten.

    nicht wirklich...

    Geschrieben von Sascha JoerchelBisher waren die Einsätze nur mit Bindemittel in Ordnung

    Ja, aber ... seit 1981 war ein Nachwaschen zur Beseitigung der Rutschgefahr dringend empfohlen und wurde von verschiedene Stellen in ähnlicherweise auch später wieder empfohlen.

    Geschrieben von Sascha JoerchelWas unser Arbeit draussen nicht unbedigt kürzer macht

    Ist das wirklich Eure Arbeit? Oder genau genommen nur ein Teil davon?

    Gruß LP



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