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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW370845
Datum15.11.2006 08:46      MSG-Nr: [ 370845 ]44901 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Morgen!

    Geschrieben von Sascha JoerchelDie bay. Lösung im Strassenverkehr sieht die selbständige Sperrung von Verkehrsflächen durch die Feuerwehr vor, wenn Pol nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. In diesem Fall ist die Feuerwehr sowohl zur Sperrung als auch zum regelnden Eingriff (Umleitung) berechtigt.

    Ja das ist die Bay. Lösung. Anders sieht es in anderen Bundeländern aus. Hier sind die Befugnisse der FW begrenzt. Man darf den Strassenabschnitt zwar Sperren, allerdings sind wir nicht dazu befugt den Verkehr zu regeln...
    Habe jetzt zwar keinen passenden Gesetzestext dazu, aber man hat uns das Damals im Truppmannlehrgang erzählt...

    MfG

    AB


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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