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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8B., Brakel / NRW | 370845 | ||
Datum | 15.11.2006 08:46 MSG-Nr: [ 370845 ] | 44901 x gelesen | ||
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Morgen! Geschrieben von Sascha Joerchel Die bay. Lösung im Strassenverkehr sieht die selbständige Sperrung von Verkehrsflächen durch die Feuerwehr vor, wenn Pol nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. In diesem Fall ist die Feuerwehr sowohl zur Sperrung als auch zum regelnden Eingriff (Umleitung) berechtigt. Ja das ist die Bay. Lösung. Anders sieht es in anderen Bundeländern aus. Hier sind die Befugnisse der FW begrenzt. Man darf den Strassenabschnitt zwar Sperren, allerdings sind wir nicht dazu befugt den Verkehr zu regeln... Habe jetzt zwar keinen passenden Gesetzestext dazu, aber man hat uns das Damals im Truppmannlehrgang erzählt... MfG AB Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten. Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. | ||||
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