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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern370852
Datum15.11.2006 09:17      MSG-Nr: [ 370852 ]44942 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Wenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.

    Das Nachwaschen wird bei uns seit 2 Jahren mit dem besagten Bioversal praktiziert. Ob das besser oder schlechter ist, sei dahingestellt. Bei nasser Fahrbahn durchaus.

    Und unsere Aufgabe ist es indirekt schon, weil die Pol. bei sowas von der besagten bay. Lösung Gebrauch macht und die Geschichte im Einvernehmen mit der Kreisführung auf die einzelnen Feuerwehren abwälzt. Und eine Vollsperrung von mehreren Stunden kann ich nicht verantworten, nur weil der gewerbliche Reinigungsdienst am Abend eine Anreisedauer von mehrern Stunden hat.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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