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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 370852 | ||
Datum | 15.11.2006 09:17 MSG-Nr: [ 370852 ] | 44942 x gelesen | ||
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Wenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben. Das Nachwaschen wird bei uns seit 2 Jahren mit dem besagten Bioversal praktiziert. Ob das besser oder schlechter ist, sei dahingestellt. Bei nasser Fahrbahn durchaus. Und unsere Aufgabe ist es indirekt schon, weil die Pol. bei sowas von der besagten bay. Lösung Gebrauch macht und die Geschichte im Einvernehmen mit der Kreisführung auf die einzelnen Feuerwehren abwälzt. Und eine Vollsperrung von mehreren Stunden kann ich nicht verantworten, nur weil der gewerbliche Reinigungsdienst am Abend eine Anreisedauer von mehrern Stunden hat. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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