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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 370855 | ||
Datum | 15.11.2006 09:45 MSG-Nr: [ 370855 ] | 44887 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Joerchel Wenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben. Na , das kann man sich auch einreden... Wenn der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde zB an einer Abschiebemaßnahme beteiligt ist, fährt die Feuerwehr den Abschubling zum nächsten Flughafen? Nur weil verschiedene Behörden einen gemeinsamen Chef haben, übernehme ich noch lange nicht die Aufgaben einer andern Dienststelle... Geschrieben von Sascha Joerchel weil die Pol. bei sowas von der besagten bay. Lösung Gebrauch macht und die Geschichte im Einvernehmen mit der Kreisführung auf die einzelnen Feuerwehren abwälzt. Wenn man es doch auf die Feuerwehr schiebt, und die Feuerwehr das nicht verhindern kann, ist mir folgendes egal: Geschrieben von Sascha Joerchel Und eine Vollsperrung von mehreren Stunden kann ich nicht verantworten, nur weil der gewerbliche Reinigungsdienst am Abend eine Anreisedauer von mehrern Stunden hat. Nur meistens will die Feuerwehr alles übernehmen, warum auch immer. Nur dann muß sie es auch richtig machen... Gruß LP | ||||
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