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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370855
Datum15.11.2006 09:45      MSG-Nr: [ 370855 ]44887 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sascha JoerchelWenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.

    Na , das kann man sich auch einreden...

    Wenn der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde zB an einer Abschiebemaßnahme beteiligt ist, fährt die Feuerwehr den Abschubling zum nächsten Flughafen? Nur weil verschiedene Behörden einen gemeinsamen Chef haben, übernehme ich noch lange nicht die Aufgaben einer andern Dienststelle...

    Geschrieben von Sascha Joerchelweil die Pol. bei sowas von der besagten bay. Lösung Gebrauch macht und die Geschichte im Einvernehmen mit der Kreisführung auf die einzelnen Feuerwehren abwälzt.
    Wenn man es doch auf die Feuerwehr schiebt, und die Feuerwehr das nicht verhindern kann, ist mir folgendes egal:
    Geschrieben von Sascha JoerchelUnd eine Vollsperrung von mehreren Stunden kann ich nicht verantworten, nur weil der gewerbliche Reinigungsdienst am Abend eine Anreisedauer von mehrern Stunden hat.

    Nur meistens will die Feuerwehr alles übernehmen, warum auch immer. Nur dann muß sie es auch richtig machen...

    Gruß LP



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