alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370857
Datum15.11.2006 09:50      MSG-Nr: [ 370857 ]44791 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Der Fuß zeigt gar nichts an
    Hmm der Fuß ist kein augeklügeltes Meßgerät für Ölspuren, da gebe ich dir Recht.
    Aber wenn man nix hat, finde ich es besser, als sich nur auf die Augen zu verlassen....

    Sachverstand muß erstmal vorhanden sein.
    Oh wie recht du hast!

    Wer bildet denn die Polizei zum Thema Ölspur aus?
    Öööh und wer bildet die Feuerwehrleute aus? Die müssen ja eigentlich
    nicht nur wissen, wie die Ölspur hinterher aussehen muss, sie sollten
    auch das Handwerk beherrschen...
    Wer bildet die Feuerwehrleute aus?
    Ich habe noch nie erlebt, dass die Beseitigung einer Ölspur, seitens der
    Feuerwehrschule, anders als von der rechtlichen Seite angepackt wurde.

    Für mich ist die Polizei der Ansprechpartner, wenn sie dazu nicht in der
    Lage sind, dann das nicht auch noch das Problem der Feuerwehr sein.


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.749


    Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt