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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY370858
Datum15.11.2006 09:50      MSG-Nr: [ 370858 ]44787 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sascha JoerchelWenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.

    Klares nein! Wozu unterhält die Gemeinde einen Bauhof? Wenn du hier eine Zuständigkeit gegeben siehst, darfst du dich nicht wundern, wenn du irgendwann zu Ausbessererungsarbeiten an Gemeindestraßen herangezogen wirst.

    Gruß
    Peter



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