Geschrieben von Sascha JoerchelWenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.
Klares nein! Wozu unterhält die Gemeinde einen Bauhof? Wenn du hier eine Zuständigkeit gegeben siehst, darfst du dich nicht wundern, wenn du irgendwann zu Ausbessererungsarbeiten an Gemeindestraßen herangezogen wirst.
Gruß
Peter
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