alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370862
Datum15.11.2006 09:56      MSG-Nr: [ 370862 ]44868 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Nachtrag zur verkehrsrechtlichen Frage

    Wenn die Feuerwehr der Polizei sagen wüede:
    Wir haben die Ölspur mit unseren Mittel beseitigt,
    doch wir können keine Garantie geben dass die
    Straße verkehrssicher ist. Aus diesen Grund würden
    wir die straße nicht frei geben.


    Dann hat die Polizei 2 Möglichkeiten:
    a) Straße sperren/sperren lassen
    b) Frei geben
    In beiden Fällen haben sie den schwarzen Peter!


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    1.518


    Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt