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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370864
Datum15.11.2006 10:02      MSG-Nr: [ 370864 ]44954 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Marcus LinkHmm der Fuß ist kein augeklügeltes Meßgerät für Ölspuren, da gebe ich dir Recht.
    Aber wenn man nix hat, finde ich es besser, als sich nur auf die Augen zu verlassen....

    Ja, nur nach Verfahren der Ölbinderschicht oder nach Regen sieht das Eregebnis der Messung plötzlich ganz anders aus...

    Geschrieben von Marcus LinkÖööh und wer bildet die Feuerwehrleute aus? Die müssen ja eigentlich
    nicht nur wissen, wie die Ölspur hinterher aussehen muss, sie sollten
    auch das Handwerk beherrschen...


    Eben, die Feuerwehr muß sich selbst schlau machen und passend ausrüsten- oder die Finger davon lassen...

    Haben wir nun mehrfach aus berufenem Munde gehört, daß bei Amtshilfe ich eben wissen muß was ich tue...

    Wenn ich der Polizei das als gereinigt übergebe, muß das auch irgendwie stimmen.

    Gruß LP



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