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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg370869
Datum15.11.2006 10:20      MSG-Nr: [ 370869 ]44941 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Moin Sascha,
    Geschrieben von Sascha JoerchelEs wird ja schliesslich aus deren Mitteln auch die Feuerwehr vorgehalten. Tut mit leid, aber eine solche Argumentation eröffnet ja dem Mißbrauch der Feuerwehr durch die Gemeinde auch bei anderen Gelegenheiten, wie z.B. Baumpflegearbeiten, Tür und Tor .
    Allein mit dem Hinweis auf die bezahlte Ausstattung kannst Du doch nicht einfach das Tätigwerden der Feuerwehr begründen.
    Geschrieben von Sascha JoerchelEin privater Anbieter dieser Dienstleistung steht jedoch in unserem Raum nicht in einer vertretbaren Rufzeit zur Verfügung. Dieses Argument i.V.m. der von der ÖS ausgehenden Umweltgefährdung ist da schon bei weitem stichhaltiger.

    Beste Grüsse aus dem Norden



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