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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern370888
Datum15.11.2006 11:15      MSG-Nr: [ 370888 ]45129 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • War wohl etwas blöd formuliert. Untertags wenn der Bauhof verfügbar ist, werden natürlich diese Kräfte herangezogen. Letzten Samstag aber um 19:15 Uhr wird alarmiert.
    Und dann rückt man mit 10 Kräften und Bioversal dem Öl zunahe.
    Ebenfalls führen wir auf dem entsprechenden ÖSA Beschilderungen mit, die auf die Ölspur hinweisen und auf die verschmutzte Fahrbahn aufmerksam machen.
    Baumfällarbeiten machen wir nur noch, wenn eine unmittelbare Gefahr für den Verkehr davon ausgeht, da der ortsansässige Gärtner keine Erlaubnis hat/bekommt den Verkehrsraum zu sperren.

    Die privaten Dienstleister scheut der BLT auch wegen der Kosten, weil Ermittlungen gegen unbekannt im Sande verlaufen. Die Rufzeit am WE oder nachts liegt bei ca. 2,5 Stunden.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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