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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg370969
Datum15.11.2006 16:27      MSG-Nr: [ 370969 ]44806 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sascha JoerchelBaumfällarbeiten machen wir nur noch, wenn eine unmittelbare Gefahr für den Verkehr davon ausgeht, da der ortsansässige Gärtner keine Erlaubnis hat/bekommt den Verkehrsraum zu sperren.
    D.H. es war auch mal anders und seitens der Gemeinde wurde sich der Feuerwehr hierfür bedient?

    Geschrieben von Sascha JoerchelDie privaten Dienstleister scheut der BLT auch wegen der Kosten
    Und eben das kann nicht als Argument für die Heranziehung der Feuerwehr sein zumal die Kameraden am Samstagabend, wie der Bürgermeister wohl auch, sicherlich schönere Sachen machen könnten.



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