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Thema | Unfall auf Einsatzfahrt (NEF): nur mit Blaulicht, 80km, kein Sicherheitsgurt => Fahrer tot | 33 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 371107 | ||
Datum | 16.11.2006 10:24 MSG-Nr: [ 371107 ] | 14458 x gelesen | ||
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Guten Morgen! Geschrieben von Katja Midunsky Die 25% würde ich in jedem Fall dem NEF-Fahrer anlasten, weil der Unfall für ihn nicht vermeidbar gewesen ist. Nicht weil er zu schnell gefahren ist - das wäre nach § 35 StVO noch erlaubt, sondern weil es eine 100%ige Haftung nur gibt, wenn der Unfall für den Geschädigten unvermeidbar war. Hätte er nämlich das Horn eingeschaltet, wäre die Fahrerin eher nicht einfach so auf die Straße gefahren und der Unfall wäre vermieden worden. Eher eine allgemeine Frage bzgl. Unfällen, bei den Fahrzeuge mit SoSi "übersehen" wurden. Könnte es für einen Fahrer, der SoSi nutzte, positiv ausgelegt werden, daß er zusätzlich auch tagsüber Abblendlicht (und evtl. Nebelscheinwerfer) eingeschaltet hatte, da er so besser (zumindest meiner Erfahrung nach) zu sehen ist? MkG Sascha | ||||
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