| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Taktik | zurück | |||
| Thema | Auslösung einer BMA: Geht der AT mit zur Erkundung? | 27 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 371163 | |||
| Datum | 16.11.2006 14:22 MSG-Nr: [ 371163 ] | 10568 x gelesen | |||
| Themengruppe: | |||||
Er selbst hat ja weder eine BMA noch dutzende Pulverlöscher, sondern sprach aus der Sicht des Unternehmers (...) Ach so. (...)dieser sollte sich aber in der Tat sowas überlegen. Ja, das sollte er. Ich hab zwar schon dutzende Feuerlöscher abgedrückt, bzw. beim abdrücken zugesehen. Aber als ich Anfang Oktober mal die Chance hatte einen 12 kg - Löscher in einem Rutsch auf einem ehemaligen Flugfeld abzudrücken und das dann auch noch zu filmen, war ich dennoch ein wenig schockiert über die Ausbreitung des Pulvers. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| << [Master] | antworten | ||||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
| |||||
|