News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Erfahrungen nach eigenem Unfall im Einsatz oder Übungsdienst | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 371224 | ||
Datum | 17.11.2006 02:14 MSG-Nr: [ 371224 ] | 5064 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Rüdiger Kupke Frage Allgemein, müsste, wenn nicht ganz klar ist, ob sich ein Unfall durch Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" ereignet, der Juristische Spruch, im Zweifel für den Angeklagten in diesem Fall für den Verunfallten gelten? Ob ein Unfall aus "Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" " ergeben hat, ist für die Frage des Vorliegens eines Versicherungsfalles völlig bedeutungslos. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|