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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehr-Unfallkasse
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Grundgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaErfahrungen nach eigenem Unfall im Einsatz oder Übungsdienst8 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / Brandenburg371251
Datum17.11.2006 09:53      MSG-Nr: [ 371251 ]5094 x gelesen

Ich bin im letzten Jahr nach einer Alarmierung mit dem Rad zum GH gefahren und gestürzt.
Konnte die Fahrt ins GH irgendwie fortsetzen und bin dann mit einem RTW ins nächste Krankenhaus eingeliefert worden, die mich aber nicht wirklich untersucht hatten. Erst der D-Arzt hatte dann div. Prellungen und eine nette Wunde am Kopf vernünftig behandelt. Habe selbst noch die Lst informiert, damit das auch alles im Einsatzprotokoll zu finden ist.
Meine Brille ist bis heute nicht mehr auffindbar und ich musste der FUK in mehreren Briefen begründen, warum ich beim Radfahren die Brille aufgehabt hätte!?
Leider hat die FUK fast sechs Monate gebraucht, ehe das Geld für die neue Brille überwiesen wurde, aber die Summe war völlig ausreichend. Meine Wehrleitung hat mich wirklich unterstützt und so ist die Geschichte schon fast vergessen.


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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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