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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaVB im Denkmalschutz (Wohnsiedlung)11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., dortmund / nrw371260
Datum17.11.2006 10:43      MSG-Nr: [ 371260 ]6729 x gelesen

Danke schonmal für deine Antwort.

Es geht um ein haftungsrechtliches Problem. Weil Baugenehmigung halt von 1930 keine Berücksichtigung des VB. Was passiert jetzt wenn etwas passiert Wohnungsgesellschaft ? Ist irgendwer haftbar zu machen? Da das Problem ja bekannt ist.



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