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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB im Denkmalschutz (Wohnsiedlung) | 11 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 371531 | ||
Datum | 18.11.2006 18:21 MSG-Nr: [ 371531 ] | 6686 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Fabian Kunz Je öfter ich diesen Satz lese, desto mehr mag ich dieses Juristendeutsch: Nach Ausbruch eines Brandes ist es für die Anordnung von Schutzmaßnahmen zu spät. Ach neee. Problem nicht gesehen. :-) Um von dem Bürger in diesem Fall eine bestimmte bauliche Änderung verlangen zu können, bedarf es normalerweise einer konkreten Gefahr, die unmittelbar bevorsteht. Dann könnte man erst Anordnungen treffen. Will man das anders handhaben muss, man das begründen, zum Beispiel damit, dass die Anordnungen in einem solchen Fall zu spät wären. Macht schon Sinn auch wenn es sich erstmal überflüssig anhört. Gruß Sven | ||||
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