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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRücktritt!?35 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern371898
Datum21.11.2006 09:19      MSG-Nr: [ 371898 ]16374 x gelesen

Hallo!



Seht Ihr, genau für solche Fälle wäre eine Bedarfsplanung angebracht! Dann käme die Komune nicht drumherum!

Eine Bedarfsplanung sollte ins BayFwG eingebaut werden; Hallo IM! ;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin




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