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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Alleinstellungsmerkmal/Vergaberecht (war: Erfahrungen mit Aufbauten) | 11 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 371941 | ||
Datum | 21.11.2006 11:42 MSG-Nr: [ 371941 ] | 4746 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Es muss dafür einen fachlichen Grund geben, warum man sowas fordert! (z.B. Türgriff ist mit Handschuhen eindeutig besser zu greifen!) Sofern ein solcher Türgriff als Einzelteil kaufbar ist, steht es ja jedem Anbieter frei, den einzubauen. Alternativ könnte er einen solchen (sofern nicht patentrechtlich geschützt) selbst konstruieren. Beispiel AdBlue-Beimischung: - Keine Tankstelle in der Nähe, die sowas anbietet - Lagerhaltung vor Ort nicht möglich - weniger Teile, die kaputtgehen können Ich verbiete ja keinem, einen EURO4-Motor ohne AdBlue zu bauen. Wenn's derzeit nur ein Hersteller macht, kann ich ja nix dafür. Gruß, Michael | ||||
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