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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Alleinstellungsmerkmal/Vergaberecht (war: Erfahrungen mit Aufbauten) | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 372010 | ||
Datum | 21.11.2006 16:23 MSG-Nr: [ 372010 ] | 4706 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Wäre es also nun zulässig, in einer Ausschreibung zu fordern, dass das Verstellen des Pumpeneingangs jederzeit möglich sein muss? Fachlich begründen lässt sich das wohl - ein Patent auf einen Dreiwegehahn wird vermutlich auch niemand haben - kann hier ein Hersteller der partout nur Schwenkklappen verbaut gegen vorgehen? m.E. nein, weil es dafür einen eindeutig belegbaren Grund gibt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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