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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAlleinstellungsmerkmal/Vergaberecht (war: Erfahrungen mit Aufbauten)11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW372010
Datum21.11.2006 16:23      MSG-Nr: [ 372010 ]4706 x gelesen

Geschrieben von Sebastian WeißWäre es also nun zulässig, in einer Ausschreibung zu fordern, dass das Verstellen des Pumpeneingangs jederzeit möglich sein muss? Fachlich begründen lässt sich das wohl - ein Patent auf einen Dreiwegehahn wird vermutlich auch niemand haben - kann hier ein Hersteller der partout nur Schwenkklappen verbaut gegen vorgehen?

m.E. nein, weil es dafür einen eindeutig belegbaren Grund gibt.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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