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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnapp 9% aller vorsätzlichen Brandstiftungen durch Feuerwehrangehörige23 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W372393
Datum23.11.2006 11:32      MSG-Nr: [ 372393 ]7509 x gelesen

Guten Morgen,

Geschrieben von Matthias OttZudem gehen Motiv und Auswirkung ja oft Hand in Hand -> wieviele Amokläufer waren in Schützenvereinen, wieviele Pädophile sind Kindergärtner oder Jugendarbeiter, wieviel Verkehrsrowdies sind Motorsprotverrückte usw...

Das eigentliche Problem liegt doch darin, dass meist nur solche Fälle wirklich bekannt werden und im Gedächnis hängen bleiben, weil sie so wunderbar nach Skandal klingen..

Die Daten von her Jäkel kommen aus Ermittlungsakten. Vermutlich also aus aufgeklärten Fällen. Aber wieviel Prozent aller Brandstiftungen werden mit Täter ermittelt? Bei uns macht sich keine Polizei die Mühe für jeden Mülleimer u.ä. auf Brandstiftung bzw. den Täter zu ermitteln. Meist auch nicht möglich.
Also fallen diese Fälle schonmal aus der Statistik raus, obwol es sicherlich die meisten sind.

Dann behaupte ich, dass auch die Täter, die einmalig einen Schuppen o.ä. anzünden meist davonkommen, wenn sie nicht zufälig gesehen/gefilmt o.ä. wurden. Das dürfte ein wieterer Großteil der Brandstiftungen sein.

Der Rest sind dann Serien von Brandstiftungen, bei denen der Täter irgendwann als Folge von einem/mehrerer Fehler gefasst wird. Und hier sind es dann zu einem Teil Feuerwehrleute/Anwärter/Ehemalige.
Aber wieviel Prozent aller Brandstiftungen sind es wirklich!?
Der aufgeklärten Fälle vielleicht 9%, der Gesamtheit aber denke ich deutlich weniger.

Einen schönen Tag,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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