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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | und (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein... | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 372505 | ||
Datum | 24.11.2006 09:25 MSG-Nr: [ 372505 ] | 8033 x gelesen | ||
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Das interessante bei diesem Fall: Auszug aus o.g. Artikel Ortsbrandmeister Bodo Bargmann von der Auricher Wehr sagte am Dienstag, dass alle Feuerwehrleute angewiesen seien, sich bei Fahrten zu Feuerwehrhaus oder Einsatzort an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Offenbar wurde in Aurich per (Dienst-)anweisung geregelt, dass die Befreiung von der StVO aus Sicht des hoheitlichen Aufgabenträgers nicht zur "Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten" ist. Somit könnte sich der Feuerwehrangehörige also nicht mehr auf den § 35 berufen, weil dessen Tatbestandsvoraussetzung nicht erfüllt ist? Juristen, an die Arbeit! Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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