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Straßenverkehrsordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaund (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein...18 Beiträge
AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW372634
Datum24.11.2006 17:47      MSG-Nr: [ 372634 ]8114 x gelesen
Infos:
  • 24.11.06 Aurich: Bei Einsatz Kollegin angefahren

  • Geschrieben von Katja Midunsky Wie will man ernsthaft begründen, dass es für den ersten Teil der Strecke (Wohnung-Wache) nicht dringend geboten ist, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, für den 2. Teil der Strecke (Wache-Einsatzort) dann schon.

    Hier werden wohl Äpfel mit Birnen verglichen. Im Privat-PKW bin ich als " Feuerwehr " nicht erkentlich und kann somit auch den anderen Vehrkersteilnehmern schlecht kundtun, dass ich Sonderrechte in Anspruch nehme. Mit dem Feuerwehrauto sieht es da schon viel besser aus, vor allem kann man hier auch das Wegerecht nach § 38 inanspruch nehmen.

    Geschrieben von Katja Midunsky Nicht vergessen, dass es nach der StVO nicht erforderlich ist, die Sonderrechte kenntlich zu machen.

    Dies kann man aus dem nackten Gesetzestext so herauslesen, aber was sind Sonderrechte überhaupt?
    Die Sonderrechte erlauben, dass von den Vorschriften der STVO abgewichen werden darf bzw. dass einzelne Vorschriften nicht beachtet werden müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Feuewehrangehörige / Einsatzfahrer erhält zunächst keine Rechte. Erst, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer auf ihr Recht verzichtet haben, darf der Einsatzfahrer sein Sonderrecht in Anspruch nehmen.
    Ferner dürfen die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. (§35 Abs. 8)
    Die Einschränkung der Sonderrechte ergibt sich nich nur aus der Vorschrift selbst, sondern stößt sehr oft auf natürliche Grenzen. Durch Sonderrechte wird weder die Sicht besser, noch werden Anhaltewege kürzer. Es werden auch keine Straßen breiter noch Kurveradien größer.
    In der Verwaltungsvorschrift zum §35 heißt es: weden Sonderrechte in Anspruch genommen, ist dies durch Blaues Blinklicht zusammen mit dem Eisatzhorn anzuzeigen. Das wiederum ist mit dem Privat-PKW äusserst schwierig, besser gesagt nich möglich.
    Wenn wir aus den Schlagzeilen kommen wollen, kann ich nur jedem Feuerwehrangehörigem Deutschlands empfehlen: Haltet euch an die Verkehrsregeln, erzwingt keine Sonderrechte, denn Sonderrechte befreien nur von den Pflichten, geben aber keine Vorrechte. Nur wer an der Einsatzstelle auch ankommt, kann helfen.

    a.kaiser



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