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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaund (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein...18 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen372650
Datum24.11.2006 19:01      MSG-Nr: [ 372650 ]7801 x gelesen
Infos:
  • 24.11.06 Aurich: Bei Einsatz Kollegin angefahren

  • Hallo,
    Geschrieben von Katja Midunsky
    Ich halte das für sehr problematisch.
    Ich auch!

    Wie will man ernsthaft begründen, dass es für den ersten Teil der Strecke (Wohnung-Wache) nicht dringend geboten ist, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, für den 2. Teil der Strecke (Wache-Einsatzort) dann schon.
    Das ist vielleicht nicht eine Frage der Wegstrecke, sondern des logischen Abwehrens von Gefahren.
    Ein Sonderrecht, welches bei Benutzung mit einer höheren Gefahr verbunden ist, kann man evtl. nicht in Gebrauch nehmen, wenn ich das nicht anzeigen kann? Bleiben mir aber die Anderen durchaus zur Verfügung.
    (Man soll ja auch nicht ohne ASG in den IA gehen, weil die Steigerung der Gefahr hierbei i.d.R. höher ist, als deren mögliche Abwendung. Und dazu nickt (fast) jeder FA! und Abhilfe ist hier auch nur: Abwarten!)

    Nicht vergessen, dass es nach der StVO nicht erforderlich ist, die Sonderrechte kenntlich zu machen.
    Das ist ja gerade in dem Fall so makaber, das wohl beide diese Rechte besaßen. Wer hatte denn nun mehr Sonderrechte?
    Was wäre gewesen, wenn noch der RD von der anderen Kreuzungsseite gekommen wäre?
    Wer darf denn nun zuerst?
    Der RD, weil er als einziger seine Rechte anzeigen kann (Aber der hat doch schon einen Zeitvorteil!!!)
    Die Fahrradfahrerin sicher nicht, da eh zu langsam, zu schwach, ohne Warnblinke und nicht mal mit Abblendlicht, dazu noch eine Frau. Das kann eine grüne Ampel doch nicht alles wett machen! - wo kämen wir denn da hin.
    Evtl. der FA im Privat-Auto, denn der ist unberechenbar, hat genug PS und muß den Zeitvorteil des RD kompensieren. Denn was sollen die denn machen ohne die Fw?

    Schlimm wirds, wenn da noch die Pol auftaucht ;-)

    Aber wie bereits geschrieben, mit Sonderrechten kann man Bußgeldbescheide etc. abwehren.
    Das ist gut so, wenn es keine aus Vorfahrts- und krippeligen Geschwindigkeitsfragen (oder Überholmanöver sind...

    Aber sie helfen keinem FA in seinem Privat-Pkw, wenn es zu einem Unfall kommt.
    Und was hilft dagegen am Besten?

    Ach so, ich habe von Rechtsfragen wenig Ahnung, ich glaube nur an die Logik.
    (Und heist es nicht: Der Klügere gibt nach)


    mkg hwk

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