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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | und (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein... | 18 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 372723 | ||
Datum | 25.11.2006 13:13 MSG-Nr: [ 372723 ] | 8007 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Schindler Mike Sonderrechte hat man auch im Privat PKW zum Einsatz. Doch VORSICHT. Mit schnell fahren ist nicht! Das legt einem der Richter später sehr klar als Vorsatz aus. Wofür Du sicherlich auch Beispiele hast? Geschrieben von Schindler Mike Sonderrechte beziehen sich auf das falsche Parken vor dem Gerätehaus oder solch banale Dinge. Dann leg mal los, woraus sich diese Aussage ergibt. Geschrieben von Schindler Mike Theoretisch auch das Einfahren in eine Einbahn in falscher richtung usw. doch hier ist dann wieder die Abwägung der Mittel das Problem... Abwägung der Mittel ist IMMER gefragt (Auch beim Parken im Parkverbot..). Aber das ändert nix an der Tatsache, dass ich in §35StVO die von Dir genannten Einschränkungen jetzt nicht so direkt finden kann. Für eine Erhellung meiner Unwissenheit wäre ich sehr dankbar. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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