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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFSHG NRW Stand 04/2005 - was ist neu????4 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW373474
Datum29.11.2006 20:54      MSG-Nr: [ 373474 ]4095 x gelesen

Hallo!

Es wurde § 46 FSHG NRW geändert. Die Überschrift von "Inkraftreten" zu "In-Kraft-Treten, Berichtspflicht" und der Satz 3 ist getauscht worden von "§ 6 Abs. 2 Satz 2 tritt am 1. März 1999 in Kraft." zu Dei Lendesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz."

Also ziemlich unspektakulär. Die Ergänzung des § 1 um den Absatz 7 vor einiger Zeit war spannender.

Gruß
Sven



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