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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFSHG NRW Stand 04/2005 - was ist neu????4 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW373475
Datum29.11.2006 20:58      MSG-Nr: [ 373475 ]4072 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannAlso ziemlich unspektakulär
@ Sven - Danke, das reicht mir. Bin auf der Suche nach Übernahme und Benennung des Einsatzleiters und wollte daher auf dem aktuellen Stand bleiben. Gibt es außer dem FSHG noch rechtliche Grundlage wer, wann und wo die Einsatzleitung übernimmt oder übernehmen kann?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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