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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Vernüpftige Vertretung, war: Arbeitszeit | 55 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 373620 | ||
Datum | 30.11.2006 18:34 MSG-Nr: [ 373620 ] | 28533 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino erklär mir doch nochmal, worin konkret die MEHRLeistung für die Kommune bzw. Bürger besteht, wenn statt 54 nur noch 48 h gearbeitet werden soll Gern, :-) Also, heute beträgt unsere wöchentliche Arbeitszeit 54h, im neuen Jahr 48h. Da ist es nur logisch, dass Mitarbeiter fehlen, wenn der Einzelne weniger arbeitet. Also sagt die Kommune, weil sie sich keine FA schnitzen kann: Bitte liebe Mitarbeiter bleibt ein wenig länger, ihr kennt das ja noch vom letzten Jahr, dann gewinnen wir Zeit, um Leute auszubilden. Wenn die Mitarbeiter dem zustimmen, ist das eine Mehrleistung für den Dienstherrn, und somit auch für den Bürger, denn wenn er (der FA) das nicht täte, müßte man eine Lösung finden, um den Übergang anders zu gestalten. Sei es durch verstärkte Einbeziehung der FF, des Tagesdienstes, oder wenns gar nicht anders geht, durch Kürzungen der Leistung. Sprich nicht besetzen von Fahrzeugen. Das möchte der Bürger vermutlich am wenigsten, denn dann muß er länger auf die Befriedigung seiner Bedürfnisse warten. Also wird er sagen: Wenn die Jungs mehr arbeiten, sollen sie auch mehr verdienen. Geschrieben von Ulrich Cimolino weil einige der Herren Gewerkschaftslobbyisten durchgeklagt haben, dass FA wie Ärzte im Bereitschaftsdienst gehandelt werden müssen ... Das klingt bei dir so abfällig, aber auf wessen Betreiben ein Gesetz entstanden ist, spielt für die Gültigkeit keine Rolle. :-) Geschrieben von Ulrich Cimolino dass 54 h in 24 h immer noch netto deutlich mehr Geld ist, als 48 h in Wechselschichten... Das mag stimmen, ist aber für die Kommunen noch mal deutlich teurer als 12Stunden Schichten, also brauchen wir uns davor nicht Bange machen... Zum Thema Sicherheitswachen und sonstige Aufgaben, die aus der Freizeit erledigt werden, ist zu sagen, dass es viele Mitarbeiter gibt, die das gerne machen, weil es eine willkommene Aufbesserung der Bezüge darstellt, aber die Dienststelle profitiert ja genau so viel davon. Wenn es diese Möglichkeit nicht mehr geben sollte, werden sich die Mitarbeiter woanders umsehen... Geschrieben von Ulrich Cimolino Bin mal gespannt, wie die Kommunen mit der Vorgabe aus dem IM nun umgehen, nachdem die doch tatsächlich durchziehen, was H. Düren schon vor Wochen angekündigt hatte... Ich auch, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die Aufsichtsbehörde diese Mehrausgaben duldet, wo hier letztens sogar die freiwillige Übernahme von Schulbuchkosten für die Kinder von Hartz IV Empfängern unterbunden wurde. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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