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| Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
| Thema | Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen von 1890 | 14 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 374732 | ||
| Datum | 08.12.2006 17:17 MSG-Nr: [ 374732 ] | 8214 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Es fallen direkt einige "nicht-medizinische" Sachen auf, die auch heute noch beachtet werden sollten und häufig durch Nichtbeachtung auffallen: Yepp, ist auch mir sofort aufgestoßen... Rettungswolke, operative Hektik ersetzt geistige Windstille etc. sind keine wirklich neuen Probleme. Aber: 1890 Die Beatmung per Einblasen durch den Mund anzuweisen finde ich sehr innovativ, auch wenn es für Nicht-Überstrecken und Brustkorbausdrücken Abzüge in der B-Note geben mag. Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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