News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Seit wann ist FW eine Pflichtaufgabe der Kommune | 7 Beiträge | ||
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 374928 | ||
Datum | 10.12.2006 12:40 MSG-Nr: [ 374928 ] | 6238 x gelesen | ||
"Als erstes Land erließ Bayern am 17.5.1946 ein Gesetz über das Feuerlöschwesen. Der Feuerschutz ist nach seinem Artikel 1 eindeutig eine Aufgabe der Gemeinden, in denen überall auf die Bildung FFw hingewirkt werden soll ..." "In der Rechtsanordnung über das Statut des Feuerlöschwesens, die Württtemberg-Hohenzollern am 25.4.1947 erließ, tritt der kommunale Charakter des Feuerschutzes mehr in den Hintergrund. Der Feuerlösch und Rettungsdienst wird in eine Landesorganisation unter der Landesdirektion des Innern (...) und in die örtlichen Feuerwehren aufgegliedert. Diese sind technische Sicherheitsorgane, die als private oder öffentliche Einrichtungen bestehen können ..." Quelle: Hans-Georg Wormit: Das Feuerschutzrecht seit 1945. In: DÖV August 1949, S. 305-307 | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|