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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaSeit wann ist FW eine Pflichtaufgabe der Kommune7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen374930
Datum10.12.2006 12:56      MSG-Nr: [ 374930 ]6341 x gelesen

Hallo,

ich weiß, dass du dich auf die BRD beschränken willst, aber ich habe doch noch etwas sehr interessantes gefunden, und zwar das "Gesetz die Landesfeuerlöschordnung betreffend vom 29. März 1890" (!), das ganze betrifft Hessen.

"Die Gemeinden sind verpflichte auf ihre Kosten die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlichen Einrichtungen für das Feuerlöschwesen zu treffen und zu unterhalten.
Hiernach hat jede Gemeinde die nötigen Feuerlösch- und Rettungsgerätschaften anzuschaffen und im Stand ezu halten, für Beschaffung von Wasservorräten, soweit es die verhältnisse gestatten, sowie für die Einrichtung und Unterhaltung einer ausgerüsteten und eingeübten Feuerwehr und eines sachgemäßen Feuermeldewesens zu sorgen"

"Gemeinden, welche vermöge besonderer Ausnahmsverhältnisse nicht im Stande sind, das Feuerlöschwesen selbstständig in zweckentsprechender Weise einzurichten und zu unterhalten, haben sich mit geeignet gelegenen Nachbargemeinden desselben Kreises zur Bildung eines Feuerlöschverbandes zu vereinigen."

Halte ich dnn doch schon für die damalige Zeit für sehr fortschrittlich.


Viele Grüße

Christian

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