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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 375324 | ||
Datum | 13.12.2006 09:15 MSG-Nr: [ 375324 ] | 11373 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rebmann Hans das darf man (das blitzen), bringt in diesen Fällen aber nicht viel. Der Strafzettel würde dann über meinen Kommandanten mit einem entsprechenden Vermerk zurückgehen ;-) Das würde ich so nicht unterschreiben. Kommt immer auf den Einzelfall an. Bei einer mäßigen Überschreitung wird die Sache idR eingestellt. Wenn du aber zB mit 100 in der 30er-Zone geblitzt wirst, kann dein Kdt. schreiben was er will, denn hier dürfte eindeutig ein Verstoss gegen Abs. 8 des beliebten Sonderrechtsparagraphen vorliegen. Geschrieben von Rebmann Hans Sonderrechte haben wir doch schon nach der Alarmierung. Das braucht man nicht mehr zu fordern. Das ist richtig, aber leider übersehen viele dabei den oben bereits erwähnten Absatz 8, IMHO die wichtigste Aussage im gesamten Paragraphen. Gruß Peter | ||||
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