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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY375324
Datum13.12.2006 09:15      MSG-Nr: [ 375324 ]11373 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Geschrieben von Rebmann Hansdas darf man (das blitzen), bringt in diesen Fällen aber nicht viel. Der Strafzettel würde dann über meinen Kommandanten mit einem entsprechenden Vermerk zurückgehen ;-)

    Das würde ich so nicht unterschreiben. Kommt immer auf den Einzelfall an. Bei einer mäßigen Überschreitung wird die Sache idR eingestellt. Wenn du aber zB mit 100 in der 30er-Zone geblitzt wirst, kann dein Kdt. schreiben was er will, denn hier dürfte eindeutig ein Verstoss gegen Abs. 8 des beliebten Sonderrechtsparagraphen vorliegen.

    Geschrieben von Rebmann HansSonderrechte haben wir doch schon nach der Alarmierung. Das braucht man nicht mehr zu fordern.
    Das ist richtig, aber leider übersehen viele dabei den oben bereits erwähnten Absatz 8, IMHO die wichtigste Aussage im gesamten Paragraphen.

    Gruß
    Peter



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