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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz | 375330 | ||
Datum | 13.12.2006 09:46 MSG-Nr: [ 375330 ] | 11481 x gelesen | ||
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Da ich im Freundeskreis einen Richter habe, unterhalte ich mich des öfteren mit ihm über dieses Thema, vor allem da seine beiden Söhne ebenfalls begeisterte Feuerpatschen sind. Der meinte, es komme auch stets auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an. Für ihn ist - ohne Beschränkung der Allgemeinheit - unter normalen Bedingungen eine Geschwindigkeitsübertretung von ca. 20 km/h gerade noch verhältnismäßig - gleich ob mit oder ohne Sondersignal. In entsprechenden Bereichen (verkehrsberuhigt), sogar noch weniger. Nur BTW. ...no risk, no fun! | ||||
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