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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 375332 | ||
Datum | 13.12.2006 10:08 MSG-Nr: [ 375332 ] | 11363 x gelesen | ||
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Liebe Kameraden, diese Diskussion ist uralt und noch dazu ziemlich sinnfrei. Wie schon an anderer Stelle in diesem Forum mehrfach beschrieben, sind die zeitlichen Gewinne durch "Raserei" unter Inanspruchnahme von Sonderrechten mit einem zivilen Pkw in der Regel minimal! Dementgegen ist das Risiko ziemlich groß. Den Blitz mit dem anschließenden Ticket kann man sicherlich als "einmaliges Vergnügen" abtun. Wenn Ihr aber einen Unfall verursacht, bei dem womöglich sogar jemand verletzt oder getötet wird, dann habt Ihr ganz andere Probleme, als Euch "nur" mit einem Richter auseinandersetzen zu müssen. Es gibt da ganz andere Möglichkeiten, um die paar Sekunden herauszuholen. Einige Beispiele sind - der sog. NATO-Stuhl - das Auto richtig parken - eine vernünftige Anordnung der Einsatzkleidung im Spind - eine gute Organisation der Fahrzeugbesetzung to be continued... Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | ||||
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