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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 375334 | ||
Datum | 13.12.2006 10:11 MSG-Nr: [ 375334 ] | 11471 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Uwe Fischer Deiner o.g. Meinung kann ich nicht zustimmen, m.E. ist sie falsch weil kein Paragraph der StVO den §1 außer Kraft setzen kann, auch nicht der §35. Doch, tut er: (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Allerdings schränkt (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. die Ausübung ein wenig ein, auch wenn (8) imho kein gleichwertiger Ersatz für §1 ist. Das ist aber alles Wortklauberei... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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