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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / | 375340 | ||
Datum | 13.12.2006 10:18 MSG-Nr: [ 375340 ] | 11282 x gelesen | ||
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Hallo Uwe, Abs. 1 "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind....befreit" Also entweder oder? Da steht auch nix von § 1 gilt entsprechend, etc. Geschrieben von Uwe Fischer weil kein Paragraph der StVO den §1 außer Kraft setzen kann Wo steht dann, dass er nicht außer Kraft gesetzt werden kann? Selbst im Grundgesetz hast du nen Part drin, der die Grundrechte erst zu diesen macht. Also nur weil die Überschrift des Paragraphen so genannt wurde, würde ich da nicht zuviel reininterpretieren. Aber wenn du ne Quelle hast, lasse ich mich gern überzeugen. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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