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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / | 375352 | ||
Datum | 13.12.2006 11:09 MSG-Nr: [ 375352 ] | 11356 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe Fischer Aber bitte, eigenes Erleben macht bekanntlich schlauer. Ich hoffe nur Michael und Sven, Ihr wollt nur besser zitiren als ich das wohl kann, und nicht auf Basis Eurer Ausführungen im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus fahren. Das geht über kurz oder lang "in die Hose". Momentchen... 1. Hast du hier eine Behauptung aufgestellt (Paragraph 1 gilt immer und ist unantastbar), die meiner Meinung nach so nicht richtig ist. Ich wollte dies nur entsprechend kommunizieren. 2. Im Gegensatz zu Dir habe ich versucht meine Meinung nicht nur am bloßen vom Hörensagen aus irgendwelchen Seminaren, sondern an einem Text (in diesem Falle die StVO) zu belegen. Dadurch könnte vielleicht der Eindruck enstanden sein, ich bin ein Gesetzestext-Erbsenzähler. Geschrieben von Uwe Fischer Niemand ist von der sog. ... ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht befreit. Vollkommen egal was er macht. Vollkommen richtig. Ansonsten würde ich ja auch nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigen, was der 35er verlangt. Soll heißen, sobald ich durch mein Verhalten eine Gefahr für andere darstelle oder darstellen könnte, verstoße ich schon dagegen. Dementsprechend verhalte ich mich auch auf dem Weg zum GH- falls es dich beruhigt. Geschrieben von Uwe Fischer Nur mal so, aus der Praxis für die Praxis: Zu deinem Fall: Das Urteil ist ja von 91. Mittlerweile ist glaube ich die Rechtssprechung dahingehend, dass im allgemeinen auch zum GH Sonderrechte gelten. Was natürlich aber das Überholen an unübersichtlichen Stellen trotzdem nicht rechtfertigen würde. Bin mir aber nicht sicher, so dass sich lieber ein Rechtsexperte dazu äußern sollte. So und nun zu meiner persönlichen Quintessenz: Es ist eigentlich auch völlig egal, weil ich so oder so gewisse Spielregeln einhalten muss und wichtig daran ist letztendlich ja auch nur, dass der gesunde Menschenverstand das weiß und dann auch umsetzen kann. Und ob das nun konkret im 1er, 35er oder sonst wo steht ist für den Normalo i.d.R. uninteressant. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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